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USA-ESTA-Visa! Vorsicht vor unseriösen Drittanbietern!

Wer in die USA einreisen möchte, benötigt im Normalfall ein sogenanntes ESTA-Visum. Der spätestens 24 Stunden vor Reiseantritt zu stellende Antrag, eingebracht bei der offiziellen Homepage des US Außenministeriums (LINK), kostet USD 14,- (Stand 2018). Daneben bieten eine Reihe unseriöser Drittanbieter die Bereitstellung eines Antragsformulars und die Weiterleitung des Antrags an das US Außenministerium als Dienstleistung an; die Kosten hiefür reichen von USD 50,- bis USD 100,-. Unnötige Mehrkosten!

Oft sind die Homepages der Drittanbieter jedoch optisch verblüffend ähnlich gestaltet wie die offizielle Homepage des US Außenministeriums. Ein ausreichender Hinweis auf die Entgeltverpflichtung besteht häufig nicht und wird der unnötige Aufwand dann meistens leider erst nach erfolgter Abbuchung von der Kreditkarte bemerkt.

RA MMag. Clemens Rainer-Theurl rät: Sollten Sie Opfer einer derartigen „Internetfalle“ geworden sein, erklären Sie Ihren Rücktritt vom abgeschlossenen Fernabsatzvertrag nach dem Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG). Es reicht ein formloses Schreiben (etwa per E-Mail); Sie können aber auch das vom Gesetzgeber bereitgestellte Muster-Widerrufsformular im Anhang zu diesem Bundesgesetz nutzen [LINK]. Prinzipiell gilt es bei erfolgter Belehrung über dieses Rücktrittsrecht, eine 14-tägige Frist zu beachten. Sollte keine gesonderte Belehrung erfolgt sein (ein bloßer Hinweis in den „AGBs“ reicht nicht), steht Ihnen das Rücktrittsrecht sogar für die Dauer eines Jahres zur Verfügung.

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RA Dr. Adolph Platzgummer informiert in der Tiroler Tageszeitung vom 23. November 2018 über die gesetzliche Erbfolge.
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